Zertifizierung

In der Gesangspädagogik lernt man nie aus. Deshalb haben wir uns seit Januar 2018 selbst verpflichtet, sich als ordentliches Verbandsmitglied stetig weiterzubilden. Die Fortbildungspflicht hat das Ziel, dass sich BDG Lehrkräfte in ihrer gesangspädagogischen Praxis immer auf dem aktuellen Stand befinden.

Damit stellen wir sicher, dass alle Pädagog:innen des BDG die bestmögliche Entwicklung ihrer Schüler:innen, einschließlich der Vermittlung einer gesunden Stimmgebung, in den Vordergrund ihrer Tätigkeit stellen. Damit stellt allein schon die ordentliche Mitgliedschaft im BDG ein nach außen hin sichtbares Qualitätsmerkmal dar und ist somit auch eine Werbemöglichkeit für professionelle Gesangspädagogen (m/w/d).

Fortbildungspunkte können sich ordentliche BDG Mitglieder im Mitgliederbereich der Homepage in Ihrem Punktekonto gutschreiben, sofern sie an durch den BDG zertifizierten Veranstaltungen teilgenommen haben.

Fragen zur Zertifizierung beantwortet Ihnen gern Vorstandsmitglied Zoya Zheleva-Kienitz:

FAQ zur Zertifizierung für Mitglieder

Wie viele Fortbildungspunkte (FP) müssen ordentliche Mitglieder sammeln?
Alle ordentlichen Mitglieder des BDG müssen innerhalb von vier Jahren mindestens 30 Punkte erworben haben. Dafür sind beispielsweise zwei Teilnahmen am Jahreskongress des BDG ausreichend.

Wo kann ich die FP erwerben?
Die FP können beim BDG Kongress und anderen zertifizierten Kongressen (z.B. Symposium Kinder- und Jugendstimme Leipzig, Hamburger Stimmsymposium), bei zertifizierten BDG vor Ort Fortbildungen, an PPG oder GPZ Wochenenden (auch als Gasthörer:in) und bei allen anderen durch den BDG zertifizierten Kursen erworben werden.
In unserem Veranstaltungskalender finden Sie zahlreiche zertifizierte Veranstaltungen. Sie können diesen nach der Kategorie „zertifiziert“ filtern.

Bekomme ich die FP für eine selbst als Dozent:in gegebene Fortbildung ebenfalls zugeschrieben?
Nein. Fortbildungspunkte kann man sich nicht selbst für die eigenen Inhalte vergeben.

Wo kann ich nachsehen, wie viele FP ich bereits auf dem Konto habe?
Im Mitgliederbereich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Teilnahme an zertifizierten Veranstaltungen zur Bestätigung einzureichen und Ihr Punktekonto einzusehen.

Informationen zur Zertifizierung von Veranstaltungen

Alle wichtigen Informationen für Veranstalter finden Sie hier:

Merkblatt: Zertifizierung von Veranstaltungen/Fortbildungspunkte

Antrag auf Zertifizierung

Online-Antrag auf Zertifizierung

Zusammenfassung

Weitere Informationen zur Fortbildungspflicht finden Sie in unserer Fort- und Weiterbildungsordnung:

BDG Fort- und Weiterbildungsordnung

 

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